Bebauungsplan - Inhalte, Grundlagen, Bedeutung
In Bebauungsplänen (B-Plan) wird festgelegt, wie die Bebauung in einem bestimmten Bereich (Geltungsbereich) des Stadtgebiets bezügliche Erschließung, Größe, Höhe und Gestaltung (städtebauliche Planung) aussehen soll. Die städtebauliche Planung der Gemeinde wird mit den Bebauungsplan rechtlich verbindlich festgesetzt (kommunale Satzung). Die Inhalte eines Bebauungsplans sind durch das Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) - der rechtlichen Grundlage für die Planung - bestimmt. Inhalte sind z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Verkehrsflächen, Versorgungsflächen, Grünflächen, Sportflächen usw.). Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans liegt im Ermessen der Stadt (kommunale Planungshoheit). Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Im Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen und gestalterischen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch -BauGB- bzw. der Landesbauordnung -LBO- festgesetzt. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
Bebauungsplan – Verfahrensablauf (Regelverfahren)
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs. Der Verfahrensablauf ist aus folgendem Schema zu entnehmen:
- Verfahrensablauf (849,4 KB)
Bebauungsplan – Einsicht nehmen
In Bebauungspläne kann jeder beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt Einsicht nehmen. Rechtskräftige Bebauungspläne jüngeren Datums können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Heidenheim eingesehen werden (siehe unten „Rechtskräftige Bebauungspläne“). Auszüge aus Bebauungsplänen erhalten Sie beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan (Bestandsgebiete) müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Liegt ein Grundstück im sogenannten Außenbereich, so darf es in der Regel nicht bebaut werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt § 35 BauGB.
Ansprechpartner: Ursula Sautter 07321 327-6210, ursula.sautter@heidenheim.de
Übersicht, der auf der Internetseite der Stadt Heidenheim eingestellten rechtskräftigen Bebauungspläne
- Übersicht Heidenheim, Aufhausen, Schnaitheim, Mergelstetten (5,948 MB)
- Übersicht Großkuchen,Kleinkuchen,Rotensohl,Neitheim (862,6 KB)
- Übersicht Oggenhausen (789,4 KB)